Vorführrechte für Filme beantragen

Geltungsbereich: Die Angebote für Filmlizenzen zur nichtkommerziellen öffentlichen Vorführung gelten nur im Bereich der Diözese Rottenburg-Stuttgart bzw. im Bereich des Landes Baden-Württemberg!

Was heißt öffentliche Vorführung von Filmen?

Filme von Online-Streamingdiensten, aus Mediatheken oder aus der DVD-Sammlung dürfen Sie in der Regel nur privat ansehen. Um eine öffentliche Vorführung handelt es sich, wenn Sie einen Film zeigen in Kirchengemeinde, Schule, Jugendarbeit und es sich nicht um eine geschlossene Gruppe handelt. Sobald theoretisch verschiedenste Personen an der Filmvorführung teilnehmen können, gilt dies als öffentliche Vorführung .

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um solch eine Lizenz zu erhalten.

Möglichkeit 1: Ökumenischer Medienladen oder andere Medienstellen

Filme, die Sie beim Ökumenischen Medienladen herunterladen oder streamen, sind mit dem Recht zur öffentlichen Vorführung ausgestattet. Bei vielen Filmen gilt die Lizenz bundesweit, bei manchen jedoch nur im Gebiet der Diözese Rottenburg-Stuttgart und der Evangelischen Landeskirche in Württemberg. Falls Sie Filme außerhalb Württembergs vorführen möchten, prüfen Sie also bitte, ob eine Medienstelle in einem anderen Bistum Ihnen mehr Möglichkeiten bietet.

Die Mitgliedschaft im Ökumenischen Medienladen ist kostenlos. Neben der Rechtssicherheit erhalten Sie auch fachkundige Beratung rund um Filme und Medieneinsatz.

Möglichkeit 2: Katholisches Filmwerk (Achtung: Geändertes Verfahren)

Filme aus Ihrer privaten Sammlung dürfen Sie einmalig öffentlich vorführen, wenn Sie eine entsprechende Lizenz dafür erwerben. Das Katholische Filmwerk bietet dies in Kooperation mit der Fachstelle Medien unter dem Titel „kfw-Bouquet“ für bestimmte Filme an.

Bedingungen

Kundinnen und Kunden aus den Bereichen Schule und Kirchliche Institutionen/Pfarr­gemeinden können über "kfw-Bouquet" Lizenzen erwerben. Mit diesem Lizenzierungsmodell können Sie für ca. 1.200 Spielfilme Vorführrechte erhalten. Dann können die Vorführungen durch Kunden mit ihren eigenen Medien durchgeführt werden (private Kauf-DVD oder Videotheks-/Bibliotheks-DVD). Bei Streaming-Wünschen wenden Sie sich bitte immer direkt an das kfw.
Es ist jedoch in jedem Fall sicherzustellen, dass keine Gewinnerzielung verfolgt wird.

Die nichtgewerblichen Regularien sind strikt zu beachten:

  • Keine Werbung für den Filmtitel im Internet und in der Zeitung (Der Flyer zum Thema ist hier herunterladbar: Was geht? Werbung für nichtgewerbliche Filmveranstaltungen)
  • Keine Open-Air-Veranstaltungen
  • Veranstaltungen, die voraussichtlich eine Zuschauerzahl von 50 übersteigen, sind gesondert zu beantragen

Kundinnen und Kunden, die nicht den Bereichen Schule und Kirchliche Institutionen/ Pfarr­gemein­den in Baden-Württemberg zuzuordnen sind, können Lizenzen über die Homepage des kfw erhalten: www.filmwerk.de.

Filmliste

Eine halbjährlich erscheinende Gesamttitelliste als PDF ist hier herunterladbar: kfw-Bouquet Liste

Bitte beachten Sie, dass über die Homepage des Katholischen Filmwerkes weitere Filme, insbesondere auch Dokumentationen, lizenziert werden können, die nicht zum kfw-Bouquet gehören. Die Kosten sind in diesem Fall jedoch höher. Bitte nutzen Sie dafür die Suche auf www.filmwerk.de.

Kosten und Kontakt

Die Einzellizenz kann zu einer Kostenpauschale von 40,00 € pro Film und Vorführung von Kundinnen und Kunden aus den Bereichen Schule und kirchliche Institutionen/Pfarrgemeinden in Baden-Württemberg erworben werden. Das Formular können Sie hier herunterladen: Formular zur Lizenzanmeldung. Bitte beachten Sie, dass ausschließlich Filme, die auf der Filmliste stehen, lizenziert werden können.

NEU: Das ausgefüllte Formular senden Sie bitte rechtzeitig vor der geplanten Aufführung direkt an das Katholische Filmwerk:

per E-Mail an: slavica.ferincevic(at)filmwerk.de

Postadresse: Katholisches Filmwerk, Ludwigstraße 33, 60327 Frankfurt

Die entsprechende Rechnung erhalten Sie direkt vom Katholischen Filmwerk.

GEMA-Gebühren

Bitte beachten Sie, dass zusätzlich zu den Gebühren für die nichtgewerbliche öffentliche Vorführung auch GEMA-Gebühren anfallen können. Für die Aufführung der im Film enthaltenen Musik müssen Sie ggf. eine Meldung bei der zuständigen GEMA Bezirksdirektion machen. Filmvorführungen in Kirche und Gemeinde müssen verbindlich über das neue Online-Meldeportal der GEMA gemeldet werden. Für den Filmeinsatz in der Diözese Rottenburg-Stuttgart müssen die Gebühren von katholischen Gemeinden getragen werden. Siehe hierzu ein Auszug aus dem Kirchlichen Amtsblatt Nr. 4 vom 15.04.2024.

Wann ist eine Veranstaltung öffentlich, wann nicht? 

Hintergrundwissen zur Musikaufführung und Musikwiedergabe bei öffentlichen Veranstaltungen 

Aufgrund der geänderten Rechts- und Vertragslage hinsichtlich der Nutzung von Musik des GEMA-Repertoires im Rahmen außerliturgischer Feiern häuften sich Anfragen beim Verband der Diözesen Deutschlands (VDD). Dabei ging es oft um die Klärung der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Veranstaltungen als „öffentliche“ – und somit zahlungspflichtige – Veranstaltungen zu bewerten sind. 

Die Unterkommission Urheber-, Verlags- und Medienrecht des Verbands der Diözesen Deutschlands nahm dies zum Anlass, das Merkblatt "Öffentlichkeit einer Veranstaltung als Voraussetzung für eine GEMA-Relevanz" zu überarbeiten. Die aktualisierte Fassung (Stand 5. November 2024) liegt nun vor. Diese können Sie hier herunterladen.

Zur Webseite der GEMA

Fragen?

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Susanne Gleichauf
0711 9791-2010
fm(at)bo.drs.de