Vorführrechte für Filme beantragen

Geltungsbereich: Die Angebote für Filmlizenzen zur nichtkommerziellen öffentlichen Vorführung gelten nur im Bereich der Diözese Rottenburg-Stuttgart bzw. im Bereich des Landes Baden-Württemberg!

Was heißt öffentliche Vorführung von Filmen?

Filme von Online-Streamingdiensten, aus Mediatheken oder aus der DVD-Sammlung dürfen Sie in der Regel nur privat ansehen. Um eine öffentliche Vorführung handelt es sich, wenn Sie einen Film zeigen in Ihrer Kirchengemeinde, Schule, Jugendgruppe oder ähnlichem. Sobald die Filmvorführung in einer Gruppe oder Einrichtung stattfindet, gilt dies als öffentliche Vorführung und Sie benötigen eine Lizenz.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um solch eine Lizenz zu erhalten.

Möglichkeit 1: Ökumenischer Medienladen oder andere Medienstellen

Filme, die Sie beim Ökumenischen Medienladen herunterladen oder streamen, sind mit dem Recht zur öffentlichen Vorführung ausgestattet. Bei vielen Filmen gilt die Lizenz bundesweit, bei manchen jedoch nur im Gebiet der Diözese Rottenburg-Stuttgart und der Evangelischen Landeskirche in Württemberg. Falls Sie Filme außerhalb Württembergs vorführen möchten, prüfen Sie also bitte, ob eine Medienstelle in einem anderen Bistum Ihnen mehr Möglichkeiten bietet.

Die Mitgliedschaft im Ökumenischen Medienladen ist kostenlos. Neben der Rechtssicherheit erhalten Sie auch fachkundige Beratung rund um Filme und Medieneinsatz.

Möglichkeit 2: Katholisches Filmwerk

Filme aus Ihrer privaten Sammlung dürfen sie einmalig öffentlich vorführen, wenn Sie eine entsprechende Lizenz dafür erwerben. Die Fachstelle Medien bietet dies in Kooperation mit dem Katholischen Filmwerk unter dem Titel „kfw-Bouquet“ für bestimmte Filme an.

Bedingungen

Kundinnen und Kunden aus den Bereichen Schule und Kirchliche Institutionen/Pfarrgemeinden können über "kfw-Bouquet" Lizenzen erwerben. Mit diesem Lizenzierungsmodell können Sie für ca. 1.200 Spielfilme Vorführrechte erhalten. Dann können die Vorführungen durch Kunden mit ihren eigenen Medien durchgeführt werden (private Kauf-DVD oder Videotheks-/Bibliotheks-DVD). NEU: Bei Streaming-Wünschen wenden Sie sich bitte immer direkt an das kfw.
Es ist jedoch sicherzustellen, dass keine Gewinnerzielung verfolgt wird.

Die nichtgewerblichen Regularien sind strikt zu beachten:

  • Keine Werbung für den Filmtitel im Internet und in der Zeitung (Der Flyer zum Thema ist hier herunterladbar: Was geht? Werbung für nichtgewerbliche Filmveranstaltungen)
  • Keine Open-Air-Veranstaltungen
  • Veranstaltungen, die voraussichtlich eine Zuschauerzahl von 50 übersteigen, sind gesondert zu beantragen

Kundinnen und Kunden, die nicht den Bereichen Schule und Kirchliche Institutionen/Pfarrgemeinden in Baden-Württemberg zuzuordnen sind, können Lizenzen über die Homepage des kfw erhalten: www.filmwerk.de.

Filmliste

Eine halbjährlich erscheinende Gesamttitelliste als PDF ist hier herunterladbar: kfw-Bouquet Liste

Bitte beachten Sie, dass über die Homepage des Katholischen Filmwerkes weitere Filme, insbesondere auch Dokumentationen, lizenziert werden können, die nicht zum kfw-Bouquet gehören. Die Kosten sind in diesem Fall jedoch höher. Bitte nutzen Sie dafür die Suche auf www.filmwerk.de.

Kosten und Kontakt

Die Einzellizenz kann zu einer Kostenpauschale von 40,00 € pro Film und Vorführung von Kundinnen und Kunden aus den Bereichen Schule und kirchliche Institutionen/Pfarrgemeinden in Baden-Württemberg über uns erworben werden. Das Formular können Sie hier herunterladen: Formular zur Lizenzanmeldung. Bitte beachten Sie, dass ausschließlich Filme, die auf der Filmliste stehen, lizenziert werden können.

Das ausgefüllte Formular senden Sie uns bitte rechtzeitig vor der geplanten Aufführung per Post oder per E-Mail zu: fm(at)bo.drs.de

Die entsprechende Rechnung erhalten Sie per Post unmittelbar nach dem Aufführungsdatum.

Bitte beachten Sie, dass zusätzlich zu den Gebühren für die nichtgewerbliche öffentliche Vorführung auch GEMA-Gebühren anfallen können. Für die Aufführung der im Film enthaltenen Musik müssen Sie ggf. eine Meldung bei der zuständigen GEMA Bezirksdirektion machen. Die GEMA hat die Pauschalverträge mit der EKD und Bischofskonferenz für Filmvorführungen zum 31.12.2023 gekündigt, aktuell sind keine neuen Pauschalverträge vorhanden. Filmvorführungen in Kirche und Gemeinde müssen nun deshalb über das neue Online-Meldeportal der GEMA gemeldet und bezahlt werden.

Zur Webseite der GEMA

Fragen?

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Susanne Gleichauf
0711 9791-2010
fm(at)bo.drs.de