Digitaler Nachlass – Menschen gehen, Daten bleiben

Wenn es um unseren Nachlass geht, dann denken wir meist vorrangig an materielle Güter und Geld, die wir hinterlassen. Doch in der heutigen Zeit gehören zu unserer Lebenswelt auch unsere Aktivitäten im Internet. Hier verbreiten wir zum Beispiel Bilder über unser Instagram-Profil, teilen unsere Gedanken zu einem Artikel über Facebook, bleiben über Mails in Kontakt, nutzen Clouds für unsere Dokumente, schließen Film- oder Musik-Abos ab und verwalten viele Verträge bereits ausschließlich online. Hier hinterlassen wir nach unserem Tod Bits und Bytes – unseren digitalen Nachlass. 

Digitalen Nachlass regeln

Die meisten Verträge und Nutzerkonten enden nicht beim Tod und so gehen Rechte und Pflichten auf die Erben über. Von vielen Profilen in sozialen Netzwerken oder Online-Konten und Verträgen wissen die Hinterbliebenen oftmals nichts. Umso besser ist es sich frühzeitig zu kümmern und diese in einer Liste samt Passwörter aufzulisten und ausgedruckt oder auf einem USB-Stick an einem sicheren Ort (z.B. Tresor/Schließfach) aufzubewahren. Ein Vermerk, was mit dem digitalen Nachlass passieren soll, ist zudem hilfreich (z.B. Facebook-Profil löschen oder Gedenkseiten einrichten). Es lohnt sich auch eine Vorsorgevollmacht (bis über den Tod hinaus) einzurichten, wenn Sie zum Beispiel bei Krankheit oder Tod Ihre Online-Accounts nicht mehr verwalten können, oder dies in einem Testament festzuhalten. Wird zum digitalen Nachlass nichts geregelt, so verbleiben alle übermittelten und gespeicherten Daten nach dem Tod beim jeweiligen Anbieter.

Muster für den digitalen Nachlass

Die Verbraucherzentrale hat Vorlagen erstellt, die als Beispiele dienen sollen und individuell angepasst werden können. Damit können Sie Ihren digitalen Nachlass und somit den Umgang mit Ihren Daten und Profilen im Netz mit Ihrer ausgewählten Vertrauensperson regeln.

Bei den Diensten Apple, Google und Facebook können Sie unter Einstellungen direkt festlegen, welche Personen die Profile nach Ihrem Tod verwalten dürfen.

Detaillierte Schritte, wie Sie beim digitalen Nachlass vorgehen können, finden Sie auch auf der Seite der Verbraucherzentrale.

Am besten heute schon darüber nachdenken  – auch wenn der Fall, in dem es notwendig wird, hoffentlich noch weit weg liegt.

< zurück     Katharina Haugwitz | 03. November 2022