Schalt endlich mal Deine Webcam an!
Jedes sechste Kind bzw. jede:r sechste Jugendliche (16 %) wurde von unbekannten Erwachsenen im Netz nach einem Foto oder Video gefragt. Fast ein Viertel (24 Prozent) aller Kinder und Jugendlichen wurde bereits im Netz von Erwachsenen zu einer Verabredung aufgefordert. Dies zeigt die Studie "Kinder und Jugendliche als Opfer von Cybergrooming" der Landesanstalt für Medien NRW.
Wenn Erwachsene im Netz Kinder und Jugendliche kontaktieren und dabei sexuelle Absichten haben, nennt man das Cybergrooming. Unter Cybergrooming versteht man eine Form des sexuellen Missbrauchs von Kindern (§§ 176a und 176b StGB). Bereits der Versuch ist strafbar und kann zu einer Gefängnisstrafe führen.
Fortbildungsangebot mit Medienreferenten des Ökumenischen Medienladens
In dem Workshop "Sexuelle Selbstbestimmung im Zeitalter der Digitalisierung" wird aufgezeigt, wie man Jugendliche dabei unterstützen kann, damit sie die Unterschiede zwischen der stilisierten filmischen Darstellung von Sexualität und einer partnerschaftlichen Sexualität im realen Leben erkennen. Außerdem werden Cybergrooming und die rechtlichen Rahmenbedingungen zu Sexting, Pornographie bzw. Kinderpornographie besprochen. Dazu werden verschiedene interaktive Elemente für eine Gruppen- oder Unterrichtsstunde vorgestellt, damit Sie das gesellschaftliche Tabu-Thema mit Jugendlichen im geschützten Rahmen thematisieren und Handlungsoptionen aufzeigen können. Bei Interesse klicken Sie hier.
Unterrichtsmaterial

Wie erkenne ich Cybergrooming?
Wie reagiere ich, wenn ich Erfahrungen mit Cybergrooming mache?
An wen kann ich mich wenden?
Wie schütze ich mich?
Materialien für den Unterricht sowie methodisch-didaktische Hinweise von der Landesanstalt für Medien NRW finden Sie hier. Ein Plakat für Warnsignale im Chat von klicksafe finden Sie unter: klicksafe.de.
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< zurück Gabriella Parditka | 22. Februar 2022