

Zuschüsse
Zuschussbedingungen für Katholische Öffentliche Büchereien in der Diözese Rottenburg-Stuttgart
Muss ich einen Antrag auf Zuschuss stellen?
Ja. Der Zuschussantrag muss vom pastoral Verantwortlichen und der Büchereileitung unterschrieben werden und bis zum 15.11. des Vorjahres bei der Fachstelle eingereicht werden. (Für das Jahr 2026 liegen die Anträge bereits vor.)
Formular für den Antrag für das folgende Jahr
Die Zuschussbedingungen
Ab diesem Jahr werden die Daten für die Zuschusshöhe aus dem Statistikportal bezogen.
Bis jetzt musste der Zuschussantrag für die Eigenleistung im laufenden Jahr gestellt werden (2025 für Eigenmittel 2025). Das ändert sich ab sofort, da der Zuschuss jetzt auf Grundlage der Daten aus dem Statistikportal der letzten zwei Jahre berechnet wird. Deshalb wird der Antrag jetzt für das folgende Jahr gestellt (2026 für den Zuschuss 2027). Die Zuschüsse auf der Grundlage der Eigenmittel 2025 werden also wie gewohnt im Jahr 2026 ausgezahlt.
Für die Höhe des Zuschusses werden die Anschaffungsaufwendungen für Medien im Schnitt der letzten beiden Jahre zugrunde gelegt. Zur Berechnung wird dann der Umsatzfaktor (Ausleihen geteilt durch Bestand) herangezogen, der je nach Höhe (unter 0,4; bis 1,0; über 1,0) zwischen 20 %, 25 % oder 30 % der Anschaffungskosten ausmacht.
Diese Sätze können sich allerdings in den nächsten Jahren im Laufe der anliegenden Sparprozesse der Diözese verändern.
Bei manchen Büchereien müssen wir – wie bisher – den Zuschuss nach oben deckeln. Mit diesen Büchereien setzen wir uns gesondert in Verbindung.
Wann kommt der Zuschuss und wofür kann ich ihn verwenden?
Der Zuschuss wird zukünftig zu Beginn des Kalenderjahres ausgezahlt und muss in vollem Umfang beim Dienstleister – der ekz in Reutlingen – ausgegeben werden.
Um einen Zuschuss zu erhalten, muss die Bücherei ihre Statistik (Deutsche Bibliotheksstatistik und den Fragebogen Katholische Büchereiarbeit – Jahresbericht) im Statistikportal eintragen. Wer nicht ins Statistikportal meldet, kann nicht bezuschusst werden. Außerdem werden Büchereien dazu angehalten, die Anschaffungsbelege für eventuelle Stichprobenüberprüfungen zur Verfügung zu halten.
Sonderzuschüsse
Für
- Büchereimöbel und Einrichtungsgegenstände, sofern sie von speziellen Herstellern für Bibliotheksmöbel bezogen wurden
- Neue Hardware (Computer, Laptops, Drucker, Scanner etc.)
Können Sonderzuschüsse beantragt werden. Nutzen Sie dazu bitte die unten stehenden Anträge.
Das Bibliotheksprogramm BVS und der eOPAC ist über die Bistumslizenz abgedeckt.
Bei Interesse am Bibliotheksverbuchungsprogramm BVS setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
Fachstelle Katholische Büchereiarbeit in der Diözese Rottenburg-Stuttgart - Jahnstr. 32 - 70597 Stuttgart - Kontakt

